Знания · Wahlen
EU-Bürger:innen in Wien: Bezirk und Europa
Wer eine EU-Staatsbürgerschaft hat und in Wien lebt, kann die Bezirksvertretung und das EU-Parlament mitwählen.
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Bürger:innen anderer EU-Staaten haben in Österreich mehr Wahlrechte als Drittstaatsangehörige.
Was in Wien gilt
- Bezirksvertretungswahl: EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Wien dürfen wählen und kandidieren.
- Gemeinderat und Landtag: Weil der Wiener Gemeinderat zugleich Landtag ist, sind EU-Bürger:innen hier nicht wahlberechtigt.
- Europäisches Parlament: Sie können in Österreich wählen, wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen – oder in Ihrem Herkunftsland.
Erste Schritte
Ob und wie Sie im Wählerverzeichnis stehen, erfahren Sie bei der Wiener Wahlbehörde. Wir erklären die Schritte vor jeder Wahl in unseren Workshops.