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EU-Bürger:innen in Wien: Bezirk und Europa

Wer eine EU-Staatsbürgerschaft hat und in Wien lebt, kann die Bezirksvertretung und das EU-Parlament mitwählen.

Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026 · EU-Bürger:innen

Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bürger:innen anderer EU-Staaten haben in Österreich mehr Wahlrechte als Drittstaatsangehörige.

Was in Wien gilt

  • Bezirksvertretungswahl: EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Wien dürfen wählen und kandidieren.
  • Gemeinderat und Landtag: Weil der Wiener Gemeinderat zugleich Landtag ist, sind EU-Bürger:innen hier nicht wahlberechtigt.
  • Europäisches Parlament: Sie können in Österreich wählen, wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen – oder in Ihrem Herkunftsland.

Erste Schritte

Ob und wie Sie im Wählerverzeichnis stehen, erfahren Sie bei der Wiener Wahlbehörde. Wir erklären die Schritte vor jeder Wahl in unseren Workshops.

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