Knowledge · Arbeit
AK-Wahl: Wer darf wählen?
Bei der Wahl zur Arbeiterkammer zählt nicht der Pass, sondern das Arbeitsverhältnis.
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Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Österreich. Alle paar Jahre wählen ihre Mitglieder die Vollversammlung.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder der Arbeiterkammer – also vor allem unselbständig Beschäftigte in Österreich. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Auch Menschen mit Vertriebenenstatus aus der Ukraine können wählen, wenn sie in Österreich angestellt sind.
Wie läuft die Wahl ab?
- Viele Beschäftigte wählen direkt im Betrieb (Betriebssprengel).
- Alle anderen erhalten eine Wahlkarte per Post und können per Brief wählen.
- Ob Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie vor der Wahl bei Ihrer Landesarbeiterkammer prüfen.
Was wir anbieten
Vor jeder AK-Wahl erklären wir in einem Workshop auf Deutsch und Ukrainisch, wie die Wahl funktioniert und was die AK für Sie tun kann.