Wissen · Schule

Im Elternverein mitbestimmen

Eltern können an der Schule ihrer Kinder mitreden – über den Elternverein und den Schulgemeinschaftsausschuss.

Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026 · Vertriebene aus der Ukraine, EU-Bürger:innen, Österreichische Staatsbürger:innen

Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

An den meisten Schulen gibt es einen Elternverein. Er unterstützt Schulveranstaltungen, vertritt die Eltern gegenüber der Schule und entsendet Elternvertreter:innen in den Schulgemeinschaftsausschuss beziehungsweise das Schulforum.

Wer kann mitmachen?

Mitglied im Elternverein werden können die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler:innen – die Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung.

Erste Schritte

  • Fragen Sie in der Schule nach dem Elternverein und seinem nächsten Treffen.
  • Klassenelternvertreter:innen werden meist zu Beginn des Schuljahrs gewählt.
  • Sprachbarrieren? Bitten Sie um Unterstützung – oder melden Sie sich bei uns.

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