Wissen · Arbeit
Betriebsrat: wählen und kandidieren
Im Betriebsrat können alle Beschäftigten mitbestimmen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung – etwa bei Arbeitszeiten, Kündigungen oder Betriebsvereinbarungen.
Wer darf wählen und gewählt werden?
Seit 2006 haben in Österreich auch Beschäftigte ohne österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter und eine bestimmte Beschäftigungsdauer im Betrieb.
Warum es sich lohnt
Der Betriebsrat ist oft der direkteste Weg, die eigenen Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Gerade in Branchen mit vielen Beschäftigten aus dem Ausland fehlen Kandidat:innen mit Migrationserfahrung.
Was wir anbieten
Unser Mentoring-Programm begleitet Mitglieder, die für den Betriebsrat kandidieren möchten.