Wissen · Arbeit

Betriebsrat: wählen und kandidieren

Im Betriebsrat können alle Beschäftigten mitbestimmen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026 · Vertriebene aus der Ukraine, EU-Bürger:innen, Österreichische Staatsbürger:innen

Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung – etwa bei Arbeitszeiten, Kündigungen oder Betriebsvereinbarungen.

Wer darf wählen und gewählt werden?

Seit 2006 haben in Österreich auch Beschäftigte ohne österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter und eine bestimmte Beschäftigungsdauer im Betrieb.

Warum es sich lohnt

Der Betriebsrat ist oft der direkteste Weg, die eigenen Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Gerade in Branchen mit vielen Beschäftigten aus dem Ausland fehlen Kandidat:innen mit Migrationserfahrung.

Was wir anbieten

Unser Mentoring-Programm begleitet Mitglieder, die für den Betriebsrat kandidieren möchten.

← Zurück zur Übersicht

Anfrage senden

Felder mit * sind Pflichtfelder. Wir antworten auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch oder Russisch.