Frage der Woche

Darf ich mit Vertriebenenstatus bei der AK-Wahl wählen?

Ja – wenn Sie in Österreich angestellt und damit Mitglied der Arbeiterkammer sind. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.

Veröffentlicht: 19. Oktober 2026

Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bei der Wahl zur Arbeiterkammer entscheidet das Arbeitsverhältnis, nicht der Pass. Wer in Österreich unselbständig beschäftigt ist, ist in der Regel AK-Mitglied und damit wahlberechtigt – auch mit Vertriebenenstatus.

Mehr dazu in unserem Erklärtext AK-Wahl: Wer darf wählen?.

Haben Sie auch eine Frage? Schreiben Sie an kontakt@uoef.eu – wir beantworten jede Woche eine.

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