Frage der Woche
Darf ich mit Vertriebenenstatus bei der AK-Wahl wählen?
Ja – wenn Sie in Österreich angestellt und damit Mitglied der Arbeiterkammer sind. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Entwurf: Dieser Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bei der Wahl zur Arbeiterkammer entscheidet das Arbeitsverhältnis, nicht der Pass. Wer in Österreich unselbständig beschäftigt ist, ist in der Regel AK-Mitglied und damit wahlberechtigt – auch mit Vertriebenenstatus.
Mehr dazu in unserem Erklärtext AK-Wahl: Wer darf wählen?.
Haben Sie auch eine Frage? Schreiben Sie an kontakt@uoef.eu – wir beantworten jede Woche eine.